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LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsentgelts bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Konkursausfallgeld; Einordnung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 25.01.2001 - S 3 AL 639/99
- LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind daher für die Prüfung des Arbeitnehmerstatus und insbesondere für die Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer und einer selbständigen Erwerbstätigkeit die zu der Feststellung der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung heranzuziehenden Merkmale und Grundsätze maßgeblich (…vgl. so etwa bereits BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41, 156; BSG vom 30.01.1997 -10 RAr 6/95-, NZS 1997, 432 m. w. N.).Im Zweifel ist darauf abzustellen, welche Merkmale der Tätigkeit überwiegen (vgl. BSG vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95-, a. a. O.).
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
Auszug aus LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01
Danach ist Arbeitnehmer, wer als Arbeiter oder Angestellter gegen Entgelt eine nicht selbständige Arbeit, insbesondere im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verrichtet (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 m. w. N., ständige Rechtsprechung). - BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01
Dies gilt selbst dann, wenn die Beitragsabführung auf einer förmlichen Entscheidung der zuständigen Einzugsstelle beruhte (vgl. dazu etwa BSG vom 06.02.1992 SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 m. w. N.). - BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
Auszug aus LSG Sachsen, 24.11.2004 - L 3 AL 68/01
Dies ist nicht bereits gegeben, wenn der Geschäftsführer "überhaupt an Weisungen irgendwelcher Art gebunden" war, denn "auch wer sich als Selbständiger zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung verpflichtet, muss grundsätzlich Weisungen des Dienstberechtigten beachten" (vgl. dazu BSG vom 08.12.1987 - 7 RAr 25/86 m. w. N.), ohne dass dadurch ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer begründet wird.